Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des „Perseus Cybersicherheits-Service“ und der damit verbundenen Dienstleistungen (Stand: April 2021)

§ 1 Anbieter des Perseus Cybersicherheits-Service, Grundlagen, Ausrichtung des Angebots, Geltung dieser AGB

a) Die Perseus Technologies GmbH, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, Deutschland (nachfolgend: „Perseus“) betreibt als Anbieter im Internet unter den Domains www.perseus.de und www.club.perseus.de den Perseus Cybersicherheits-Service (nachfolgend: „PCSS“). Dieser umfasst ein Leistungsspektrum bestimmter Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen. Diese Leistungen umfassen u.a. präventive Maßnahmen zur Steigerung der Cyber-Sicherheit von Unternehmen, den Einsatz von softwarebasierter Cybersicherheitstechnologie zur Echtzeitüberwachung und –abwehr, zur Beratung im Falle eines Cyber-Angriffs und der nachfolgenden Koordination des Schadenmanagements.

b) Der PCSS ist im Grundsatz ein Service für Unternehmen, Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbständige gem. § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (nachfolgend einheitlich „Unternehmen“). Da Perseus jedoch das Ziel verfolgt, Europa sicherer vor Cybergefahren zu machen, bietet Perseus einzelne Nutzungsmodelle im Rahmen des PCSS auch Arbeitnehmern und sonstigen Interessierten, einschließlich Verbrauchern gem. § 13 BGB (natürliche Personen, die insofern zu Zwecken handeln, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), an, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich auch dann in Bezug auf Cybersicherheit weiterzubilden, wenn ihr Arbeitgeber nicht oder nicht mehr Nutzer des PCSS sein sollte. Bezüglich Nutzer in der Schweiz gelten Personen als Verbraucher, die für ihre persönlichen oder familiären Bedürfnisse Leistungen des üblichen Verbrauchs beziehen, welche nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen. In Bezug auf das Leistungsangebot von Perseus im Rahmen des PCSS sowie die Geltung dieser AGB gilt insofern daher:

Soweit in diesen AGB oder im Rahmen des betreffenden Leistungsangebots nicht ausdrücklich abweichend bestimmt, richtet sich das Leistungsangebot von Perseus ausschließlich an Unternehmen, die insoweit ausschließlich zur Registrierung für den PCSS, zum Abschluss einer diesbezüglichen Nutzungsvereinbarung und zur Inanspruchnahme der in dem Rahmen angebotenen Leistungen berechtigt sind. Verbraucher gemäss obiger Beschreibung (im Folgenden „Verbraucher“) sind dementsprechend von einer Registrierung für den PCSS ausgeschlossen, soweit sich das Leistungsangebot nicht gem. dieser AGB oder aufgrund entsprechender Bestimmung in dem betreffenden Leistungsangebot ausdrücklich auch an Verbraucher richtet.

c) Die Nutzung des PCSS und der damit zugänglichen Dienstleistungen setzt eine gültige diesbezügliche Nutzungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Nutzer und Perseus (im Folgenden „Nutzungsvereinbarung“) voraus.

d) Die Dienstleistungen des PCSS stehen Nutzern des PCSS bis auf weiteres in deutscher Sprache zur Verfügung.

e) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für die Begründung, den Bestand bzw. die Durchführung und die Beendigung einer Nutzungsvereinbarung sowie für alle im Rahmen dessen angebotenen Dienstleistungen und deren Nutzung zu den jeweils geltenden Konditionen des jeweiligen Nutzungsmodells und gegebenenfalls Leistungsmoduls. Abweichende Bedingungen von Nutzern werden von Perseus nicht anerkannt, selbst wenn Perseus diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

f) Mit der Registrierung für den PCSS und/oder der Anmeldung zur Nutzung der Dienstleistungen im Rahmen des PCSS werden diese AGB ausdrücklich akzeptiert. Die AGB können in ihrer jeweils geltenden Fassung auf www.perseus.de/agb sowie im geschlossenen Nutzerbereich unter dem Button „AGB“ oder unter www.club.perseus.de/agb/ abgerufen werden.

g) Mit der Registrierung für den PCSS und/oder der Anmeldung zur Nutzung von Dienstleistungen im Rahmen des PCSS unter Einbeziehung des Leistungsmoduls „Intelligente Sicherheit“ gelten ferner die „Ergänzenden besonderen Hinweise und Bedingungen der Perseus Technologies GmbH für das Leistungsmodul „Intelligente Sicherheit“, deren aktuelle Fassung unter www.perseus.de/iss-nutzerbedingungen abrufbar ist. Mit seiner Registrierung für eine Nutzung des PCSS unter Einbeziehung des Leistungsmoduls „Intelligente Sicherheit“ oder für eine Ergänzung eines bestehenden Nutzungsmodells um dieses Leistungsmodul akzeptiert der betreffende (ggf. künftige) Nutzer die Geltung auch jener Regelungen, einschließlich einer dort gegebenenfalls geregelten Geltung eigener Nutzungsbedingungen der Anbieter von vereinbarungsgemäß einbezogener Drittsoftware bzw. -technologie.

§ 2 Registrierung, Begründung der Nutzungsvereinbarung, grds. Beschränkung des Leistungsangebots auf Unternehmer (B2B)

a) Die Begründung einer Nutzungsvereinbarung setzt eine Registrierung unter vollständiger Angabe der im Registrierungsprozess je nach Nutzungsmodell und Leistungsmodul geforderten Angaben voraus. Dies gilt insbesondere für die Angabe derjenigen Daten, die zur konkreten Klassifizierung als Unternehmen erforderlich sind. Wird die Registrierung von einem Unternehmensvertreter durchgeführt, ist dieser verpflichtet, seinen Namen im Registrierungsprozess vollständig und richtig anzugeben, und er versichert mit Abschluss der Registrierung durch ihn, dass er über die erforderliche Vertretungsmacht zur Durchführung der Registrierung für das betreffende Unternehmen verfügt .

b) Der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ist nach vollständigem Abschluss der jeweiligen Registrierung und erfolgreicher Validierung der angegebenen Daten durch Perseus möglich.

Es besteht kein Anspruch auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, d.h. Perseus kann einen Nutzungsantrag ablehnen bzw. zurückweisen. Eine Nutzungsvereinbarung kommt erst mit Zugang einer von Perseus versandten konkreten Annahmeerklärung des Nutzungsantrags oder, sofern keine ausdrückliche Annahmeerklärung durch Perseus erfolgt, mit der Aktivierung des beantragten Nutzungsmodells und des diesbezüglichen Nutzerkontos durch Perseus zustande. Dadurch entsteht eine Nutzungsvereinbarung mit dem registrierten Nutzer als Nutzer des PCSS zu den für die betreffenden Nutzungsmodelle und die jeweils von diesen umfassten Leistungsmodule geltenden Konditionen. Der Nutzungsvertrag berechtigt zur vereinbarungsgemäßen Nutzung der über den PCSS zugänglichen Dienstleistungen zu den jeweiligen Konditionen und den Regelungen dieser AGB und verpflichtet – im Falle der Einbeziehung zahlungspflichtiger Nutzungsmodelle – zur Zahlung des entsprechenden Entgelts.

Für Nutzungen des PCSS im Rahmen von Kooperationen von Perseus mit Partnerunternehmen, aufgrund derer sich Kunden der Partnerunternehmen für Nutzungsmodelle registrieren können, die eine individuell für die Kunden des betreffenden Partnerunternehmens zusammengestellte Kombination von Leistungsmodulen umfassen, (im Folgenden als „Partner-Modelle“ bezeichnet) gelten ferner insbesondere die Hinweise und Regelungen unter nachfolgendem § 3 a) dieser AGB.

c) Perseus stellt jedem Nutzer im Rahmen einer gültigen Nutzungsvereinbarung einen passwortgeschützten Zugang zum Nutzerbereich zur Verfügung. Dort lassen sich das Nutzerkonto, die Nutzung des PCSS sowie die von der Nutzungsvereinbarung jeweils umfassten Dienstleistungen des PCSS verwalten. Mindestens ein Administrator pro Unternehmen erhält Zugangsrechte zu den Profileinstellungen, den verfügbaren Leistungen und Services und die Möglichkeit, alle Mitarbeiter des konkreten „Nutzer-Unternehmens“ für die verfügbaren Leistungen freizuschalten.

§ 3 Nutzungsmodelle, Leistungsmodule

a) Die Nutzung des PCSS ist in Bezug auf die Leistungen, die von einer Nutzungsvereinbarung jeweils umfasst sind bzw. die aufgrund der jeweiligen Nutzungsvereinbarung in Anspruch genommen werden können, modular aufgebaut:

– Jeder Interessierte – einschließlich Verbrauchern – hat zunächst die Möglichkeit, ausschließlich über die Domains www.perseus.de und www.club.perseus.de eine Nutzungsvereinbarung über ein kostenloses Nutzungsmodell (im Folgenden „PCSS Start-Plan“) abzuschließen. Im Rahmen eines solchen PCSS Start-Plans können Nutzer ausgewählte Dienstleistungen des PCSS testen, jedoch nicht das ganze Dienstleistungsportfolio des PCSS. Perseus behält sich das Recht vor, das Angebot des kostenlosen PCSS Start-Plans und ggf. anderer kostenloser Nutzungsmodelle nach eigenem Ermessen jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Übernahme einer Haftung zurückzunehmen oder zu modifizieren.

– Die Registrierung für ein „Partner-Modell“ (vgl. oben unter § 2 b)) erfolgt über eine spezielle Webseite („Landingpage“), die den betreffenden Kunden des Partnerunternehmens von dem Partnerunternehmen zu diesem Zweck mitgeteilt wird. Inhalt und Umfang der von einem Partner-Modell umfassten Leistungen richten sich nach den diesem jeweils zugrundeliegenden Vereinbarungen zwischen Perseus und dem betreffenden Partnerunternehmen und werden dem jeweiligen Kunden des Partnerunternehmens von dem Partnerunternehmen und im Übrigen nach dessen Registrierung und Aktivierung seines Nutzerkontos im Nutzerbereich mitgeteilt.

Partner-Modelle können Leistungsmodule umfassen, die für „Nicht-Partner-Nutzer“ kostenpflichtig sind, für den betreffenden „Partner-Nutzer“ jedoch insoweit, wie ausschließlich die von dem jeweiligen Partner-Modell umfassten Leistungen in Anspruch genommen werden, keine Pflichten zur Zahlung eines Entgelts gegenüber Perseus begründen.

–  Nutzer, die Unternehmen sind, können ihr Nutzungsmodell jederzeit um jeweils angebotene kostenpflichtige Leistungsmodule ergänzen bzw. erweitern.

Die Inanspruchnahme des vollständigen Dienstleistungsangebots im Rahmen des PCSS setzt die Einbeziehung der entsprechenden, regelmäßig – d.h., soweit diese nicht von einem Partner-Modell umfasst sind – kostenpflichtigen Leistungsmodule voraus und ist Unternehmen vorbehalten. Für regelmäßig kostenpflichtige Leistungsmodule gelten feste Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen (s. auch § 8 dieser AGB).

b) Inhalt und Umfang der jeweiligen Nutzungsmodelle und Leistungsmodule sowie die für diese gegebenenfalls zu entrichtenden Entgelte sind in ihrer jeweils geltenden Fassung der Website des PCSS und/oder, in Bezug auf Partner-Modelle, den jeweiligen Informationen des betreffenden Partnerunternehmens zu entnehmen.

§ 4 Entgelt, Preise, Zahlung

a) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen anfallenden Steuern und Abgaben. Das Entgelt für kostenpflichtige Nutzungsmodelle bzw. Leistungsmodule ist nach Registrierung für das betreffende Nutzungsmodell/Leistungsmodul und diesbezüglicher Annahmeerklärung durch Perseus bzw., im Falle der Verlängerung der Laufzeit eines solchen Nutzungsmodells/Leistungsmoduls – je nach angebotener und vom Nutzer gewählter Zahlungsmodalität – mit Rechnungsstellung sofort im Voraus zur Zahlung fällig.

b) Perseus behält sich vor, das Entgelt für kostenpflichtige Nutzungsmodelle und Leistungsmodule im Rahmen des PCSS einmal kalenderjährlich angemessen zu erhöhen. Perseus wird in diesem Fall die betreffenden Nutzer des PCSS mindestens sechs Wochen vor Beginn des Monats entsprechend informieren, ab dem die Preiserhöhung gelten soll. Sofern ein Nutzer damit nicht einverstanden ist, kann er bis spätestens drei Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung Perseus gegenüber schriftlich oder in Textform, d.h. per E-Mail an info@perseus.de, widersprechen. Ein derartiger Widerspruch entspricht einer Kündigung des oder der betreffenden Nutzungsmodells bzw. Leistungsmoduls oder Leistungsmodule (vgl. § 8 dieser AGB), d.h. die Laufzeit des/der betreffenden Nutzungsmodells bzw. Leistungsmoduls/Leistungsmodule endet mit Ablauf des letzten Monats, für den das „alte“ Entgelt gilt.

§ 5 Dienstleistungen für Nutzer, Einsatz von Dritt-Dienstleistern und -Technologien, Verarbeitung und Weitergabe von Berichten über Cyber-Angriffe, Weiterentwicklung & Modifizierung

a) Nutzer des PCSS können im Rahmen einer gültigen Nutzungsvereinbarung zu den operativen Bedingungen und Inhalten der Leistungsmodule, die von dem betreffenden Nutzungsmodell umfasst sind, die dort genannten Dienstleistungen, nutzen.

Im Fall der Kombination einer Nutzung des PCSS bzw. entsprechender Leistungsmodule im Rahmen des PCSS mit einer Cyber-Versicherung werden je nach Versicherungsumfang bestimmte Dienstleistungen in Form einer Erstberatung in akuten Fällen von Cyber-Angriffen mit einer nachgelagerten Koordination des Schadenmanagements als direkte Leistung erbracht. In diesem Fall heißen diese Dienstleistungen “FNOL-Dienstleistungen” (= “First Notice of Loss”). Der konkrete Leistungsumfang und die Erbringung der umfassten Leistungen hängen somit vom jeweiligen Nutzungsmodell im Rahmen des PCSS bzw. dem entsprechenden von dem Nutzungsmodell umfassten Leistungsmodul und den zusätzlich abgeschlossenen Cyber-Versicherungen ab. Die jeweiligen möglichen Dienstleistungen sind über das Nutzerkonto und die Website des PCSS einsehbar und werden über das sog. “Incident Handling Call Center” des PCSS vermittelt. Für Nutzer des PCSS in der Schweiz erbringt Perseus keine Leistungen als Versicherungsvermittler. Perseus erbringt dabei über den PCSS explizit keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen

b) Perseus ist nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Dienstleistungen stets selbst zu erbringen. Vielmehr ist Perseus dazu berechtigt, hierzu Dritt-Dienstleister einzusetzen. Sofern von der EU-Datenschutzgrundverordnung oder anderen anwendbaren Datenschutzbestimmungen vorgesehen, wird Perseus diesbezüglich sog. Auftragsverarbeitungsverträge schließen.

c) Das Leistungsmodul „Intelligente Sicherheit“ beinhaltet den Einsatz softwarebasierter Cybersicherheitstechnologie der Cylance Inc. (400 Spectrum Center Drive, Suite 900, Irvine, CA 92618, USA; im Folgenden „Cylance“) (im Folgenden „Cylance Sicherheitstechnologie“). Soweit eine vereinbarungsgemäße Nutzung des PCSS das Leistungsmodul „Intelligente Sicherheit“ umfasst, vermittelt Perseus dem betreffenden Nutzer in dem Umfang, wie dies insofern für den vereinbarungsgemäßen Einsatz der Cylance Sicherheitstechnologie erforderlich ist, eine Lizenz von Cylance zur dementsprechenden Nutzung der Cylance Sicherheitstechnologie in der IT-Infrastruktur des Nutzers, insbesondere auf den in jene eingebundene und von der betreffenden Nutzung umfassten Endgeräten (PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, etc). Für die Inanspruchnahme der Cylance Sicherheitstechnologie im Rahmen des Leistungsmoduls „Intelligente Sicherheit“ gelten die „Ergänzenden besonderen Hinweise und Bedingungen der Perseus Technologies GmbH für das Leistungsmodul ‚Intelligente Sicherheit‘“, deren aktuelle Fassung unter https://www.perseus.de/iss-nutzungsbedingungen  abrufbar ist.

d) Perseus erstellt über Cyber-Angriffe, die von (dazu berechtigten) Nutzern des PCSS gemeldet werden, einen IT-technischen Notfall-Bericht, wertet ihn aus und speichert ihn. Ziel ist dabei die Optimierung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen von Perseus und des PCSS.

e) Perseus hat im Rahmen des PCSS darüber hinaus ein Kooperations-Netzwerk an Partnerunternehmen und Dritt-Dienstleistern. Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Partnerunternehmen bzw. bestimmte Arten von Dritt-Dienstleistungen wird nicht übernommen. Benötigt ein Nutzer eines kostenpflichtigen Nutzungsmodells des PCSS spezielle Dienstleistungen, die über die im Rahmen des PCSS von Perseus direkt angebotenen Dienstleistungen hinausgehen, dann benennt Perseus Dritt-Dienstleister in den Bereichen Rechtsberatung, Forensik und PR aus seinem vorgenannten Netzwerk.

Die durch Perseus im Rahmen des PCSS genannten Dritt-Dienstleister und diesbezüglich veröffentlichten Konditionen der jeweiligen Dritt-Dienstleister sind freibleibend und erfolgen ohne Gewähr. Perseus übernimmt zudem über die gem. § 9 dieser AGB diesbezüglich geltenden Regelungen hinaus keine Haftung oder Gewährleistung für die Auswahl der Dritt-Dienstleister und die Erbringung von Dienstleistungen durch diese. Perseus will seine Nutzer des PCSS damit lediglich dahingehend unterstützen, im Notfall schnell den richtigen und qualifizierten Ansprechpartner erreichen zu können.

f) Die Inanspruchnahme von Dritt-Dienstleistern im vorgenannten Sinne erfolgt im Bedarfsfall eines Nutzers auf dessen Eigeninitiative, d.h. Verträge eines Nutzers mit einem Dritt-Dienstleister werden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung des Nutzers sowie ohne Beteiligung von Perseus geschlossen. Die Erbringung derartiger Dritt-Dienstleistungen ist kostenpflichtig und nicht im Entgelt für die Nutzung des PCSS enthalten. Durch die Beauftragung von derartigen Dritt-Dienstleistungen entstehende Kosten zahlt der Nutzer also direkt an den jeweiligen Dritt-Dienstleister.

g) Sofern das vom Dritt-Dienstleister bei Perseus angefragt wird und der jeweilige Nutzer im konkreten FNOL-Fall darin ausdrücklich einwilligt (schriftlich, mindestens aber Textform, d.h. Email), übermittelt Perseus einem von einem Nutzer des PCSS beauftragten Dritt-Dienstleister den von Perseus im Rahmen der Erstberatung/FNOL-Dienstleistungen erstellten IT-technischen Bericht über die konkrete Cyber Security Lage im Unternehmen des jeweiligen Nutzers bzw. den konkreten Cyber Vorfall. Um seine Dienstleistungen weiterzuentwickeln, hilft es Perseus, wenn der Nutzer darin einwilligt (schriftlich, mindestens aber Textform, d.h. E-Mail), dass der jeweilige Dritt-Dienstleister Perseus den Bericht über das (finale) Dienstleistungsergebnis zur Ergänzung des Erst-Berichts von Perseus übermittelt.

h) Perseus ist dazu berechtigt, das Angebot seiner Dienstleistungen stets weiterzuentwickeln und/oder zu modifizieren, außer dies ist für die Nutzer des PCSS nicht zumutbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn Perseus verpflichtet sein sollte, auf gesetzliche Änderungen bzgl. der im Rahmen des PCSS zugänglichen bzw. angebotenen Dienstleistungen zu reagieren oder einem gegen Perseus gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachzukommen oder soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, sie lediglich vorteilhaft für die Nutzer des PCSS sind oder wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen auf die gegenüber dem Nutzer zu erbringenden Leistungen sowie für die Nutzer ist. Wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann Perseus aus eigenem Ermessen bestimmte Dienstleistungen vollständig einstellen. Perseus wird die Nutzer diesbezüglich stets informiert halten.

i) Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen und Nutzbarkeit des PCSS und der von dem jeweiligen Nutzungsmodell umfassten Leistungen von Perseus stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Regelung dar.

§ 6 Nutzerpflichten und -obliegenheiten, Freistellung

a) Im Rahmen der Registrierung für den PCSS sind alle je nach Nutzungsmodell und Leistungsmodul als erforderlich abgefragten Daten vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben (vgl. § 2 a) dieser AGB). Mit dem Abschluss seiner Registrierung sichert der betreffenden (zukünftige) Nutzer zu, diese Verpflichtung eingehalten zu haben. Eine Mehrfachregistrierung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die im Nutzerkonto angelegten vertragsrelevanten Informationen sind zudem stets aktuell zu halten.

b) Die Nutzer des PCSS sichern zu, bei der Nutzung des PCSS und der darin zugänglichen Dienstleistungen jeweils geltendes Recht sowie vollumfänglich Rechte Dritter zu beachten. Nutzer dürfen den PCSS und die in dessen Rahmen angebotenen Dienstleistungen ausschließlich für den vertraglich vorhergesehenen Zweck – nämlich die vereinbarungsgemäße Inanspruchnahme von Leistungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen und im akuten Cyber Security Fall – nutzen. Die (rechts-)missbräuchliche Nutzung in jedweder Ausprägung ist verboten.

c) Es ist den Nutzern des PCSS daher insbesondere untersagt, beleidigende oder verleumderische, pornografische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige oder Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte, Waren und/oder Dienstleistungen sowie gesetzlich geschützte Inhalte unberechtigt im Rahmen des PCSS bzw. dessen Nutzung zu verwenden, zu bewerben, anzubieten und/oder zu vertreiben bzw. zugänglich zu machen, ferner andere Nutzer unzumutbar zu belästigen (insbesondere durch Spam) und/oder wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen und/oder zu fördern. Insbesondere tragen sie auch die alleinige Verantwortung für die Inhalte der von ihren Mitarbeitern ggf. im Rahmen des PCSS veröffentlichten oder Perseus zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte; dies gilt insbesondere für Blog-Beiträge.

d) Darüber hinaus ist es den Nutzern des PCSS insbesondere untersagt, jedwede Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Funktionalität des PCSS und der darin angebotenen Dienstleistungen zu beeinträchtigen und übermäßig zu belasten, insbesondere durch ein Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des PCSS erforderlich ist. Schließlich ist die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten des PCSS und der darin zugänglichen Dienstleistungen untersagt, außer diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der vereinbarungsgemäßen Nutzung des PCSS vorgesehen oder Perseus hat dem ausdrücklich zugestimmt.

e) Der jeweilige Nutzer stellt Perseus auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen frei, die jedwede Dritte gegenüber Perseus wegen der Verletzung ihrer Rechte durch ein von diesem PCSS-Nutzer seinen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen zu vertretendes Verhalten, insbesondere aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung des PCSS und der im Rahmen des PCSS angebotenen Dienstleistungen, geltend machen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Perseus insoweit von Unterlassungsansprüchen sowie Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen Dritter sowie von allen Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen. Der jeweilige Nutzer ist dazu verpflichtet, Perseus für den Fall einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

f) Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben sowie vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Passwörter müssen aus mindestens 8 Zeichen mit Groß- und Kleinschreibung, Ziffern und Sonderzeichen bestehen. Sollten unberechtigte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten und/oder Passwörtern erhalten (haben) oder sollten die Zugangsdaten und Passwörter einem Nutzer abhandengekommen sein, ist Perseus hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Perseus ist berechtigt, die Zugangsdaten eines Nutzers sofort zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass selbige durch unberechtigte Personen genutzt werden. Der betroffene Nutzer wird hierüber informiert und erhält neue Zugangsdaten zugeteilt, soweit es nicht selbst bewusst zum Missbrauch beigetragen hat.

g) Den Nutzern obliegt es allein, ihre Daten jederzeit selbstständig zu sichern.

h) Perseus ist berechtigt, im Rahmen kostenloser Nutzungsmodelle sowie der Erbringung kostenloser Leistungen im Nutzerbereich angemessene Werbeanzeigen für eigene Zwecke und für Dritte einzublenden bzw. einblenden zu lassen, z.B. durch Nutzung des Dienstes Google AdSense.

§ 7 Verfügbarkeit des PCSS, Gewährleistung, Verschwiegenheitspflicht der Nutzer

a) Prinzipiell erkennen die Nutzer des PCSS an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des PCSS und der in dessen Rahmen angebotenen Dienstleistungen IT-technisch nicht realisierbar ist. Perseus gewährleistet und/oder sichert grundsätzlich keine Verfügbarkeit seiner kostenfreien Dienste zu. Eine Garantie wird insoweit ebenfalls nicht abgegeben.

Insbesondere für das Funktionieren des Internets bzw. der Internetzugänge der Nutzer bzw. deren Kapazitätsbelange und sonstige Gegebenheiten und Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Perseus stehen, wird eine Haftung von Perseus ausgeschlossen. Dies umfasst in diesem Umfang auch die Funktionalität und Effektivität vereinbarungsgemäß eingesetzter Dritt-Technologien.

Perseus ergreift gleichwohl die zumutbaren, technisch möglichen und dem Stand der Technik entsprechenden sowie im Verhältnis zum Aufwand stehenden vernünftigen notwendigen Maßnahmen für die Verfügbarkeit des PCSS und der darin angebotenen Dienstleistungen. Dem Risiko eines Datenverlusts bei und infolge von Systemausfällen haben die Nutzer durch regelmäßige eigene Datensicherungen entgegenzuwirken.

Perseus übernimmt nach dieser Maßgabe keine Verantwortung dafür, dass der PCSS und die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit und/oder unterbrechungsfrei von den Nutzern in Anspruch genommen werden können. Über unvorhergesehene Systemausfälle werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Wartungsarbeiten werden, sofern möglich und zumutbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vorgenommen. Ist das nicht möglich und übersteigen derartige Wartungsarbeiten ein zumutbares Maß, wird Perseus die Nutzer rechtzeitig vorher entsprechend informieren.

b) Ferner werden die Nutzer darauf hingewiesen und erkennen diese an, dass auch ein 100%iger Schutz gegen jedwede Cyber-Angriffe nicht möglich ist, werden diese doch mit dem Ziel entwickelt und insbesondere in technischer und strategischer Hinsicht laufend fortentwickelt, unerkannt in Informationssysteme einzudringen, indem auch diesbezüglich getroffene Vorkehrungs- und Absicherungsmaßnahmen überwunden oder unterlaufen werden. Überdies steht die Qualität und (daraus folgend) Effektivität von Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr von Cyber-Angriffen regelmäßig in Abhängigkeit zu dem situations- und sachgerechten Handeln der betreffenden Mitarbeiter aufseiten des Nutzers.

Perseus schuldet mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des PCSS zur Erkennung und Abwehr von Cyber-Angriffen daher, soweit entsprechende Leistungen denn Gegenstand des Nutzungsmodells des Nutzers sind, keinen Erfolg in dem Sinne, dass jeder Cyber-Angriff, dem ein Nutzer ausgesetzt ist, stets erkannt oder vereitelt wird. Perseus gewährleistet insofern (unbeschadet der Haftungsregelungen unter § 9 dieser AGB), die diesbezüglich geschuldeten Leistungen mit dem vereinbarten Inhalt und im vereinbarten Umfang mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und Information mit dem Ziel zu erbringen, den Betreffenden Nutzer in demgemäß bestmöglicher Qualität und Effektivität bei der Absicherung seiner Informations- und Kommunikationstechnologien und –infrastruktur gegen Cyber-Angriffe zu unterstützen.

c) Bezogen auf den Versand von Test-Phishing-E-Mails an die Nutzer des PCSS wird hiermit darauf hingewiesen, dass Perseus derartige Test-Phishing-E-Mails selbst und/oder durch Dritte erstellt bzw. erstellen lässt. Um diese möglichst realitätsnah zu gestalten bleibt es nicht aus, dass diese den Marken von Dritten ähneln. Eine markenmäßige Nutzung von Dritt-Marken oder Eingriffe in Dritt-Schutzrechte sieht Perseus darin weder, noch beabsichtigt Perseus eine solche, zumal der Versand nur innerhalb des geschlossenen Rahmens des PCSS erfolgt. Nutzer des PCSS sind bezüglich der konkreten Ausführung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ferner sind Nutzer des PCSS diesbezüglich verpflichtet, sich bei Fragen zu den Test-Phishing-E-Mails an Perseus zu wenden. § 6 lit. e) dieser AGB gilt entsprechend, sollte ein PCSS Nutzer gegen diese Bestimmung verstoßen und Perseus dadurch in einen Rechtsstreit mit Dritten hineingezogen werden.

§ 8 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung, Sperrung

a) Soweit keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, werden alle Nutzungsmodelle im Rahmen des PCSS für mindestens einen Zeitraum von einem Monat abgeschlossen. Insbesondere für Partner-Modelle können abweichende Laufzeiten gelten, ebenso kann die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungsmodule zu einer Änderung von bis dahin geltenden Laufzeitregelungen führen. Maßgeblich sind insofern die Informationen, die dem betreffenden Nutzer zum Zeitpunkt seiner Registrierung bzw. demjenigen der Ergänzung seines Nutzungsmodells um weitere Leistungsmodule in Bezug auf sein Nutzungsmodell bzw. das weitere Leistungsmodul mitgeteilt werden. Eine Ergänzung eines Nutzungsmodells um (ggf. weitere) Leistungsmodule kann insofern zu einer Verlängerung der bis dahin geltenden Vertragslaufzeit führen; maßgeblich für die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung ist im Zweifel die Laufzeit des Leistungsmoduls, um das das betreffende Nutzungsmodell zuletzt ergänzt wurde.

b) Die Laufzeiten von Nutzungsmodellen und Leistungsmodulen verlängern sich bei einer Grundlaufzeit von einem Monat automatisch jeweils um einen weiteren Monat bzw. bei einer Grundlaufzeit von einem, zwei oder drei Jahren um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht unter Wahrung der jeweiligen ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Bei einer monatlichen Laufzeit beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende, bei einer jährlichen, zweijährigen oder dreijährlichen Laufzeit 30 Tage zum Ablauf der Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit.

c) Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung eines Nutzungsmodells darin enthaltene Dienstleistungen noch aktiv laufen bzw. in Anspruch genommen werden (z.B. im Bereich FNOL), besteht mit Wirksamwerden der Kündigung kein Anspruch des ehemaligen Nutzers auf Fortführung dieser Dienstleistungen durch Perseus. Etwas anderes gilt, wenn sich Perseus einzelvertraglich mit dem nunmehr ehemaligen Nutzer des PCSS auf eine Fortführung der konkreten Dienstleistungen bis zu ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung geeinigt hat.

d) Des Weiteren behält sich Perseus das Recht vor, Nutzungsvereinbarungen aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Derartige wichtige Gründe liegen dann vor, wenn die Fortsetzung der Nutzungsvereinbarung, insbesondere die Fortsetzung der Nutzung des PCSS durch den betreffenden Nutzer für Perseus bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe können für Perseus insbesondere ein rechts- oder sittenwidriges Verhalten des jeweiligen Nutzers sein und/oder Verstöße des Nutzers gegen Pflichten aus § 6 dieser AGB. Dies gilt insbesondere im Falle von Falschangaben bei der Registrierung oder bei missbräuchlicher Nutzung des PCSS bzw. der dem Nutzer in dessen Rahmen zur Verfügung gestellten Leistungen. Perseus kann in derartigen Fällen nach eigenem Ermessen auch das Nutzerkonto des betreffenden Nutzers sperren.

Im Falle einer berechtigten Kündigung einer Nutzungsvereinbarung oder einer berechtigten Sperrung eines Nutzerkontos erlöschen Ansprüche des betreffenden Nutzers aus kostenpflichtigen Leistungsmodulen insoweit ersatzlos. Zudem besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte.

e) Kündigungen haben schriftlich oder in Textform, d.h. per E-Mail, zu erfolgen.

f) Mit Vertragsende endet die Nutzungsberechtigung. Inhalte des jeweiligen Nutzers werden weder gesichert noch besteht ein Anspruch auf Herausgabe oder sonstige Überlassung der von ihm eingestellten Inhalte. Der Kunde kann seine Daten jederzeit bis zum Vertragsende selbst sichern (vgl. auch § 7 c) dieser AGB).

g) Soweit eine Einstellung des vertragsgegenständlichen Dienstes von Perseus erfolgt, erlischt die Nutzungsberechtigung des Nutzers vollständig zum Zeitpunkt der Einstellung. Unbeschadet dessen bleiben etwaige Rechte des Nutzers, die diesem in dem Fall aufgrund dieser AGB oder im Übrigen zwingend von Gesetzes wegen gegebenenfalls zustehen, unberührt.

§ 9 Haftung

Perseus haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

a) Perseus haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Perseus oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

b) Perseus haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

c) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Folge- und indirekte Schäden ausgeschlossen.

d) Die Vorschriften des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

e) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Perseus. Perseus haftet gegenüber einem Nutzer nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Nutzer selbst oder eine von diesem mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten insoweit nicht, wie Perseus eine ausdrückliche Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Regelungen eine weitergehende Haftung von Perseus vorschreiben.

§ 10 Schutzrechte von Perseus

Sämtliche Marken- und/oder sonstige Schutzrechte am Angebot von Perseus, insbesondere des PCSS stehen ausschließlich Perseus zu und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung (Textform, d.h. Email genügt) von Perseus nicht genutzt werden. Auf Anfrage stellt Perseus dem jeweiligen Nutzer einen Lizenzvertrag zur Nutzung des Perseus-Logos mit Vorgaben zur Nutzung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrags besteht nicht. Auch darf keinerlei Software des Angebotes von Perseus kopiert, dekompiliert und/oder sonst wie verändert werden, es sei denn, Perseus stimmt dem ausdrücklich zu oder die jeweilige Nutzungshandlung ist durch eine gesetzliche Genehmigungsbestimmung gestattet.

§ 11 Referenzerlaubnis

Zahlungspflichtige Nutzer des PCSS gestatten Perseus das Recht, in angemessener Form und angemessenem Umfang auf die Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Nutzer unter Verwendung des oder der Logos des jeweiligen Nutzers öffentlich werblich hinzuweisen, insbesondere über www.perseus.de.

§ 12 Übertragung von Rechten und Pflichten, Modifizierung / Änderung der AGB

a) Perseus ist dazu berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen seine Rechte und Pflichten als Anbieter des PCSS ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

b) Perseus ist dazu berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu verändern, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung und/oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Nutzer des PCSS werden durch einen Hinweis im Login-Bereich des PCSS oder per E-Mail über derartige Änderungen unter Wahrung einer Vorlaufzeit von sechs Wochen informiert. Widerspricht ein Nutzer nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Bedingungen mit Ablauf der Frist als erteilt. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird Perseus in der Benachrichtigung besonders hinweisen. Es gilt hier das Prinzip von § 4 b) dieser AGB entsprechend.

§ 13 Datenschutz

Wie Perseus den Schutz personenbezogener Daten im PCSS sicherstellt, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Perseus.

§ 14 Geltendes Recht, Gerichtsstand

a) Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Dies gilt gegenüber Verbrauchern insoweit nicht, wie dem zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

b) Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle von unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Das gilt entsprechend im Falle einer Regelungslücke.