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In vielen Unternehmen ist „Datenschutzaufsichtsbehörde“ nahezu ein Angstbegriff. Ebenso besteht oft Unklarheit darüber, wer die „zuständige Datenschutzbehörde“ ist und was genau sie tut. Das möchten wir mit diesem Blogpost ändern.
Im Folgenden finden Sie ganz einfach und schnell heraus, welche Ihre zuständige Datenschutzbehörde ist und wie Sie sie erreichen. Zum anderen erfahren Sie, was die Aufgaben dieser Behörden sind – und wie sie Ihnen durch Informationen rund um das Thema Datenschutz helfen können.
Datenschutzaufsichtsbehörden haben viele Aufgaben. Der entsprechende Artikel der DSGVO listet 22 (von a – v) auf. Für Unternehmen sind die Aufgaben aus den Bereichen Information und Aufsicht besonders wichtig.
Der Aufgabenbereich der Aufsicht ist in vielen Köpfen sehr präsent. Unter anderem, weil Datenschutzaufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hohe Bußgelder verhängen können.
Neben dem oft angstbesetzten Thema Aufsicht wird leicht übersehen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden Unternehmen durch umfassende Informationen bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen. So stellen sie u. a. hilfreiche Broschüren, Flyer, Kurzpapiere, Orientierungshilfen, Anwendungshinweise usw. zur Verfügung.
Wir von Perseus empfehlen: Nutzen Sie diese Informationen aus vertrauenswürdiger Quelle nach Kräften.
Jedes Bundesland hat seine eigene, unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde. Sie ist unter anderem zuständig für die nicht-öffentlichen Unternehmen, die in diesem Bundesland ihren Hauptsitz haben. In den meisten Fällen sind diese Behörden daher Ihre Ansprechpartner.
Zusätzlich gibt es auf Bundesebene eine Datenschutzaufsichtsbehörde: den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Er berät unter anderem den Bundestag.
Alle diese Behörden – die der einzelnen Bundesländer und die des Bundes – bilden gemeinsam die Datenschutzkonferenz.
In den meisten Fällen gilt: Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem sich der Hauptsitz Ihres Unternehmens befindet.
Am Beispiel: Hat Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz in Hannover, ist Ihre zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde die des Landes Niedersachsen.
Damit Sie nicht lange suchen müssen, haben wir Ihnen die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden aller Bundesländer am Ende dieses Blogposts in einer Liste zusammengestellt.
Wundern Sie sich nicht: Häufig sind diese Behörden als der bzw. die Landesbeauftragte oder der bzw. die Beauftragte für Datenschutz benannt. Das klingt nach einer Einzelperson, dahinter steht jedoch ein vollständige Behörde.
Für Telekommunikations- oder Postdienstleister und für Unternehmen in einem Fall nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist allerdings die Datenschutzaufsichtsbehörde auf Bundesebene zuständig – der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Manchmal müssen Unternehmen sich direkt an Ihre zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Zum Beispiel
Zum letzten Punkt: Viele Anliegen können Sie auch ohne Nachfrage bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde klären. Aber in Ausnahmefällen bietet sich eine Auskunft der Behörde an, um abschließende Klarheit zu erhalten. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist z. B. die Einführung der 2G- und 3G-Regelungen am Arbeitsplatz.
Datenschutz ist ein unternehmensweites Thema. Mit seinen Grundzügen sollten alle Mitarbeitenden vertraut sein. Das ist leicht gesagt? Mit unseren Online-Trainings ist es auch leicht getan. In kurzen und verständlichen Videos vermitteln wir Ihren Mitarbeitenden Wissen zu vielen wichtigen Aspekten des Datenschutzes in Unternehmen.
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