Blog Krankendaten DSGVO
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20.07.2018

Patientendaten und die DSGVO: Die vier wichtigsten Herausforderungen

Datenschutz | Cyberkriminalität | Angriffsvektoren

Allgemeiner Gesundheitszustand, spezielle Blutergebnisse, sexuelle Orientierung: Bei jeder ärztlichen Untersuchung werden Mengen an besonders sensiblen personenbezogenen Daten erhoben. Diese werden gespeichert, aufbewahrt und oftmals auch an Dienstleister zur Verarbeitung weitergegeben.

 

Seit dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) auch in Deutschland Anwendung. Mit dem Gesetz wird das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Personenbezogene Daten sollen mit den neuen Bestimmungen besser geschützt und ihre Weitergabe geregelt werden. Da der Gesundheitssektor häufig auch mit sensiblen personenbezogenen Daten zu tun hat, gilt hier besondere Vorsicht. Verantwortlich für den Schutz der Patientendaten ist in der Regel der behandelnde Arzt. Die Neuregelungen, zu denen die EU-DSGVO führt, stellen das Gesundheitswesen, insbesondere niedergelassene Ärzte, vor finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

 

Die vier unseres Erachtens wichtigsten Herausforderungen haben wir für Sie punktuell zusammengefasst:

 

1. Informationspflicht bei der Erhebung von Patientendaten

Die Arztpraxis hat die Pflicht, ihre Patienten über die Erhebung der personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung umfassend zu informieren. Dies gilt beispielsweise für die Zwecke der Verarbeitung der Daten, die Rechtsgrundlage zur Erhebung und etwaige Beschwerderechte. Auf Antrag des Patienten muss zudem mindestens innerhalb eines Monats nach der Antragstellung über weitere Details Auskunft gegeben werden.

 

Unser Tipp:

  • Definition und Strukturierung des Informationsprozesses (insbes. Verantwortliche, Ablauf, Dokumentation der Information)
  • Nutzung einheitlicher  Vorlagen
  • Im ganzen Land werden Verbraucher derzeit mit Informationen zur DSGVO überschwemmt.
  • Haben Sie daher Verständnis, wenn einige Ihrer Patienten keine Freudensprünge über einen weiteren „Vortrag“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen machen.
     

 

2. Beweispflichtige Dokumentation der Einwilligung

Der Patient muss in die Nutzung und Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ausdrücklich einwilligen, wenn keine speziellere gesetzliche Ausnahme greift. Die Voraussetzung der “Ausdrücklichkeit” stellt höhere Anforderungen an den Konkretheitsgrad, als dies bei einer “normalen” Einwilligung der Fall ist. Diese Einwilligung sollte unbedingt beweispflichtig dokumentiert und gespeichert werden. Hierfür bietet sich die Unterschrift des Betroffenen an. Das geht mit einem gewissen Verwaltungsaufwand einher, auf den Sie vorbereitet sein sollten. Außerdem gelten Sonderregelungen für Minderjährige; hier kommt es auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten an.

Unser Tipp:

  • Vorbereitung auf Verwaltungsaufwand durch umfassende Einwilligungsvorlagen
    Technische Lösungen zur Dokumentation der Einwilligung

 

3. Auftragsverarbeitung und Weitergabe von Gesundheitsdaten

Sie verarbeiten nicht alle personenbezogenen Daten in Ihrer Praxis? Wenn Sie diese Informationen an externe Dienstleister weiterleiten oder diese darauf Zugriff haben (wie z.B. IT-Dienstleister), sollten Sie prüfen, ob Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechende  Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen haben. Geht es um die Weitergabe originärer Gesundheitsdaten, müssen Sie dafür die Einwilligung des Betroffenen – also des Patienten, dessen Daten Sie weitergeben – einholen. Es sei denn, es greift eine spezielle gesetzliche Ausnahme. Dies gilt z.B. bei Abrechnungsdienstleistern. Generell gilt: Daten müssen bei Ihren Partnern ebenso gut geschützt sein, wie in Ihrem eigenen Unternehmen.

Unser Tipp:

  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (Übersicht, welche personenbezogenen Daten von wem und wie verarbeitet werden)
  • Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Dienstleistungspartner, um sicherzustellen, dass diese die Daten Ihrer Patienten ausreichend schützen.
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Einholung ausdrücklicher Einwilligungserklärungen

 

4. IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept

Patientendaten sind, wie andere personenbezogene Daten auch, unter anderem nach dem Stand der Technik durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Datenpannen müssen Sie umgehend melden und die Betroffenen darüber informieren. Sicherheitsvorfälle führen nicht nur zu einem Verlust an Vertrauen in Ihre Arztpraxis, sondern schaden auch Ihrer Reputation. Der Gesetzgeber ahndet Verstöße mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder maximal vier Prozent des Vorjahresumsatzes.

Unser Tipp:

Patientendaten sind bei Cyberkriminellen beliebt. In Anbetracht des enormen Schadens, der bei einem Cyber-Sicherheitsvorfall entstehen kann, ist Prävention der wichtigste Bestandteil des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepts.

  • Aktualisierung der IT-Systeme und Anpassung an den Stand der Technik
  • Nutzung von Technik, in der IT-Sicherheit und Datenschutz schon integriert wurden und die den Umgang durch nutzerfreundliche Voreinstellungen erleichtert
  • IT- Sicherheitstraining für alle MitarbeiterInnen
  • Einrichtung von Meldeketten bei Datenschutzpannen

 

Für den Fall, dass es doch zu einer Datenpanne kommt:

  • Notfallcheckliste
  • Zuverlässige Dienstleistungs- und Notfall-Partner, die erreichbar sind.
  • Versicherung gegen Cybersicherheitsvorfälle
20.07.2018

Patient data and the GDPR: The four most important challenges

Data protection | Cybercrime | Attack vectors

General state of health, specific blood test results, sexual orientation: every medical examination involves the collection of particularly sensitive personal data. This data is stored, retained and often passed on to service providers for processing.

 

Since 25 May 2018, the European Union’s General Data Protection Regulation (EU GDPR) has also been applicable in Germany. The law harmonises data protection law across Europe. The new provisions are intended to better protect personal data and regulate its transfer. As the healthcare sector often deals with sensitive personal data, particular caution is required here. The attending physician is generally responsible for protecting patient data. The new regulations introduced by the EU GDPR pose financial and organisational challenges for the healthcare sector, especially for registered doctors.

 

We have summarised what we consider to be the four most important challenges for you:

 

1. Duty to provide information when collecting patient data

Medical practices are obliged to provide their patients with comprehensive information about the collection and processing of personal data. This applies, for example, to the purposes of data processing, the legal basis for collection and any rights of appeal. At the patient’s request, further details must also be provided within one month of the request being made.

 

Our tip:

  • Define and structure the information process (in particular, responsible persons, procedure, documentation of information)
  • Use standardised templates
  • Consumers across the country are currently being inundated with information about the GDPR.
  • Please understand if some of your patients are not thrilled about another ‘lecture’ on the new data protection regulations.

 

2. Documentation of consent subject to proof

The patient must expressly consent to the use and processing of their health data unless a more specific legal exception applies. The requirement of ‘express consent’ places higher demands on the degree of specificity than is the case with ‘normal’ consent. This consent must be documented and stored in a verifiable manner. The signature of the data subject is ideal for this purpose. This involves a certain amount of administrative effort, which you should be prepared for. In addition, special regulations apply to minors; in this case, the consent of the legal guardians is required.

 

Our tip:

  • Prepare for administrative effort with comprehensive consent templates
  • Technical solutions for documenting consent

 

3. Processing and disclosure of health data

Do you process all personal data in your practice? If you forward this information to external service providers or give them access to it (e.g. IT service providers), you should check whether you have concluded data processing agreements that comply with the legal requirements. If original health data is to be transferred, you must obtain the consent of the data subject, i.e. the patient whose data you are transferring. Unless a special legal exception applies. This applies, for example, to billing service providers. As a general rule, data must be protected by your partners just as well as it is in your own company.

 

Our tip:

  • Create a procedure directory (overview of which personal data is processed by whom and how)
  • Check the technical and organisational measures of your service partners to ensure that they protect your patients‘ data adequately.
  • Conclude order processing agreements
  • Obtain explicit declarations of consent

 

4. IT security and data protection concept

Like other personal data, patient data must be protected against unauthorised access using state-of-the-art technical and organisational measures. You must report data breaches immediately and inform those affected. Security incidents not only lead to a loss of trust in your medical practice, but also damage your reputation. The legislator punishes violations with heavy fines of up to 20 million euros or a maximum of four percent of the previous year’s turnover.

 

Our tip:

Patient data is popular with cybercriminals. In view of the enormous damage that can be caused by a cyber security incident, prevention is the most important component of an IT security and data protection concept.

  • Updating IT systems and adapting them to the latest technology
  • Using technology that already has IT security and data protection built in and is easy to use thanks to user-friendly default settings
  • IT security training for all employees
  • Setting up reporting chains for data breaches

 

In the event that a data breach does occur:

  • Emergency checklist
  • Reliable service and emergency partners who are available.
  • Insurance against cyber security incidents
20.07.2018

Patientendaten und die DSGVO: Die vier wichtigsten Herausforderungen

Datenschutz | Cyberkriminalität | Angriffsvektoren

Allgemeiner Gesundheitszustand, spezielle Blutergebnisse, sexuelle Orientierung: Bei jeder ärztlichen Untersuchung werden Mengen an besonders sensiblen personenbezogenen Daten erhoben. Diese werden gespeichert, aufbewahrt und oftmals auch an Dienstleister zur Verarbeitung weitergegeben.

Seit dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) auch in Deutschland Anwendung. Mit dem Gesetz wird das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht. Personenbezogene Daten sollen mit den neuen Bestimmungen besser geschützt und ihre Weitergabe geregelt werden. Da der Gesundheitssektor häufig auch mit sensiblen personenbezogenen Daten zu tun hat, gilt hier besondere Vorsicht. Verantwortlich für den Schutz der Patientendaten ist in der Regel der behandelnde Arzt. Die Neuregelungen, zu denen die EU-DSGVO führt, stellen das Gesundheitswesen, insbesondere niedergelassene Ärzte, vor finanzielle und organisatorische Herausforderungen.

Die vier unseres Erachtens wichtigsten Herausforderungen haben wir für Sie punktuell zusammengefasst:

1. Informationspflicht bei der Erhebung von Patientendaten

Die Arztpraxis hat die Pflicht, ihre Patienten über die Erhebung der personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung umfassend zu informieren. Dies gilt beispielsweise für die Zwecke der Verarbeitung der Daten, die Rechtsgrundlage zur Erhebung und etwaige Beschwerderechte. Auf Antrag des Patienten muss zudem mindestens innerhalb eines Monats nach der Antragstellung über weitere Details Auskunft gegeben werden.

Unser Tipp:

  • Definition und Strukturierung des Informationsprozesses (insbes. Verantwortliche, Ablauf, Dokumentation der Information)
  • Nutzung einheitlicher  Vorlagen
  • Im ganzen Land werden Verbraucher derzeit mit Informationen zur DSGVO überschwemmt.
  • Haben Sie daher Verständnis, wenn einige Ihrer Patienten keine Freudensprünge über einen weiteren „Vortrag“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen machen.
     

2. Beweispflichtige Dokumentation der Einwilligung

Der Patient muss in die Nutzung und Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten ausdrücklich einwilligen, wenn keine speziellere gesetzliche Ausnahme greift. Die Voraussetzung der “Ausdrücklichkeit” stellt höhere Anforderungen an den Konkretheitsgrad, als dies bei einer “normalen” Einwilligung der Fall ist. Diese Einwilligung sollte unbedingt beweispflichtig dokumentiert und gespeichert werden. Hierfür bietet sich die Unterschrift des Betroffenen an. Das geht mit einem gewissen Verwaltungsaufwand einher, auf den Sie vorbereitet sein sollten. Außerdem gelten Sonderregelungen für Minderjährige; hier kommt es auf die Einwilligung der Erziehungsberechtigten an.

Unser Tipp:

  • Vorbereitung auf Verwaltungsaufwand durch umfassende Einwilligungsvorlagen
    Technische Lösungen zur Dokumentation der Einwilligung

 

3. Auftragsverarbeitung und Weitergabe von Gesundheitsdaten

Sie verarbeiten nicht alle personenbezogenen Daten in Ihrer Praxis? Wenn Sie diese Informationen an externe Dienstleister weiterleiten oder diese darauf Zugriff haben (wie z.B. IT-Dienstleister), sollten Sie prüfen, ob Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechende  Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen haben. Geht es um die Weitergabe originärer Gesundheitsdaten, müssen Sie dafür die Einwilligung des Betroffenen – also des Patienten, dessen Daten Sie weitergeben – einholen. Es sei denn, es greift eine spezielle gesetzliche Ausnahme. Dies gilt z.B. bei Abrechnungsdienstleistern. Generell gilt: Daten müssen bei Ihren Partnern ebenso gut geschützt sein, wie in Ihrem eigenen Unternehmen.

Unser Tipp:

  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (Übersicht, welche personenbezogenen Daten von wem und wie verarbeitet werden)
  • Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Dienstleistungspartner, um sicherzustellen, dass diese die Daten Ihrer Patienten ausreichend schützen.
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Einholung ausdrücklicher Einwilligungserklärungen

 

4. IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept

Patientendaten sind, wie andere personenbezogene Daten auch, unter anderem nach dem Stand der Technik durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Datenpannen müssen Sie umgehend melden und die Betroffenen darüber informieren. Sicherheitsvorfälle führen nicht nur zu einem Verlust an Vertrauen in Ihre Arztpraxis, sondern schaden auch Ihrer Reputation. Der Gesetzgeber ahndet Verstöße mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder maximal vier Prozent des Vorjahresumsatzes.

Unser Tipp:

Patientendaten sind bei Cyberkriminellen beliebt. In Anbetracht des enormen Schadens, der bei einem Cyber-Sicherheitsvorfall entstehen kann, ist Prävention der wichtigste Bestandteil des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepts.

  • Aktualisierung der IT-Systeme und Anpassung an den Stand der Technik
  • Nutzung von Technik, in der IT-Sicherheit und Datenschutz schon integriert wurden und die den Umgang durch nutzerfreundliche Voreinstellungen erleichtert
  • IT- Sicherheitstraining für alle MitarbeiterInnen
  • Einrichtung von Meldeketten bei Datenschutzpannen

 

Für den Fall, dass es doch zu einer Datenpanne kommt:

  • Notfallcheckliste
  • Zuverlässige Dienstleistungs- und Notfall-Partner, die erreichbar sind.
  • Versicherung gegen Cybersicherheitsvorfälle