Der Begriff setzt sich aus dem englischen „Key“, hier für „Taste“ und „logger“ für „aufzeichnen, protokollieren“ zusammen. Bei Keyloggern handelt es sich um Hard- oder Software, mit der Eingaben einer Tastatur protokolliert werden. Dadurch können Cyberkriminelle z. B. Passwörter und PIN-Nummern identifizieren und dann missbrauchen. Keylogger werden zu den Schadprogrammen (Malware) gezählt und der Unterkategorie Spyware zugeordnet.
Es gibt technisch unterschiedliche Keylogger:
Keylogger werden auch für Unternehmen und Privatkonsumenten zum Kauf angeboten. Nach deutschem Recht (Strafgesetzbuch § 202a, Ausspähen von Daten) dürfen Keylogger aber nur mit dem Wissen des oder der Benutzer eingesetzt werden. So muss z. B. in Unternehmen der Betriebsrat dem Einsatz von Keyloggern zustimmen.
Potenziell begegnet es Ihnen immer, wenn Sie Ihre Tastatur für Eingaben nutzen – auch auf Geschäftsreisen.
In Ihrem Unternehmen
Auf Reisen
Informationen der Polizei Niedersachsen zum Thema „Phishing per Keylogger“ (Thema muss noch in der Übersicht ausgewählt werden)
Der Wikipedia-Artikel zum Thema Keyloggermit Abbildungen beispielhafter Hardware-Keylogger.
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