Bring Your own Device bedeutet übersetzt „Bringen Sie Ihr eigenes Gerät mit“ – und zwar zur Arbeit. Bring Your own Device, kurz BYOD, bezeichnet also die Nutzung privater Endgeräte im Berufsleben. Üblicherweise sind damit Smartphones, Tablets und Laptops gemeint.
Das wichtigste Merkmal von BYOD ist die Vermischung von beruflicher und privater Nutzung. Daraus können unterschiedliche Cyberrisiken für das betreffende Unternehmen entstehen.
So wird ein privat genutztes Gerät möglicherweise nicht so schnell per Update aktualisiert wie die Firmen-IT. Dadurch bleiben bekannte gewordene Sicherheitslücken bei den privaten Geräten länger bestehen und können durch Schadprogramme ausgenutzt werden. Per E-Mail oder beim nächsten Einloggen im Firmennetzwerk kann sich dieses Schadprogramm dann im Unternehmen verbreiten.
Auch die auf den Geräten befindlichen Programme sind unter dem Schlagwort BYOD oft ein Thema. Denn sie können sich ebenfalls auf das Unternehmen auswirken. Zum Beispiel wenn auf dem auch beruflich genutzten Laptop oder Smartphone ein Programm zweifelhafter Herkunft installiert wird. Entpuppt es sich als Schadprogramm, kann es sich eventuell auch im Unternehmensnetzwerk verbreiten.
Ebenso muss das das Thema Datenschutz – genauer: der Schutz personenbezogener Daten – bei BYOD berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann ein privates Smartphone, auf dem auch berufliche E-Mails gespeichert sind, verloren, gestohlen oder kurz einer anderen Person überlassen werden. In all diesen Fällen haben unbefugte Dritte potentiell Zugriff auf die beruflichen E-Mails und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten.
Über Smartphones, Tablets und Laptops hinaus finden viele weitere private Endgeräte den Weg in den Berufsalltag. So greift die Smartwatch vielleicht auf das firmeninterne WLAN zu. Oder im Homeoffice wird der private Fitness-Tracker oder E-Reader per USB am auch beruflich genutzten Laptop aufgeladen. Je komplexer diese Geräte werden, desto wichtiger wird es für Unternehmen, auch sie unter dem Thema BYOD zu berücksichtigen.
Nur einige Beispiele für BYOD:
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen klare Richtlinien für BYOD vorgeben. Also dazu, wie es selbst mit dem Thema umgeht und wie seine Beschäftigten damit umgehen sollen. Je klarer die Vorgaben der Richtlinie, desto besser können sich alle Beteiligten daran halten.
Unternehmen, die noch keine BYOD-Richtlinien haben, sollten sie in Absprache mit Ihrer IT-Abteilung, Ihrem externen IT-Dienstleistungsunternehmen oder einem spezialisierten IT-Sicherheits-Unternehmen wie Perseus erstellen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Falls in Ihrem Betrieb die beruflich und privat genutzten Geräte noch kein Thema sind, handeln Sie proaktiv. Orientieren Sie sich an den Grundregeln zur Erhöhung der Cybersicherheit:
Kontaktieren Sie uns.
Unser Team ist für Sie da!
Telefon: +49 30 95 999 8080
E-Mail: info@perseus.de
© 2025 Perseus Technologies GmbH. All rights reserved